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Einführung der Gleitzeit

Einführung der Gleitzeit mit 01 04 2010

Seit 1. April (jedoch kein Aprilscherz!) gilt für alle der Zentralstelle nachgeordneten Dienststellen die neue Dienstzeitregelung, sprich gleitende Dienstzeit.

Aufgrund der Tatsache das man mit einer Einführung bis auf die unterste Ebene nicht rechnen konnte und daher auch nicht vorbereit war, viel die Reaktionszeit von einem Monat zur Beurteilung und Umsetzung etwas kurz aus. Erlass vom 3. März, Einführung mit 01. April 2010, aus diesem Grund beschloss auch die gesamte 7. Jägerbrigade die Einführung der Gleitzeit mit Zustimmung aller Dienststellenausschüsse (fast alle, dazu etwas später) und Kommandanten die gleitende Dienstzeit für den Monat April auszusetzen.

Beim Brigadekommando der 7. Jägerbrigade sowie beim Kommando des Stabsbataillon 7 konnte der Kommandant der 7. Jägerbrigade jedoch keine Zustimmung mit dem Dienststellenausschuss der Windischkaserne erreichen, wo daher seit dem 01 04 2010 bereits die gleitende Dienstzeit auch praktisch umgesetzt bzw. angewendet wird.

Auszüge aus dem VBl. I Nr. 44/2010

Kommandanten bzw. Dienststellenleiter können in ihrem Verantwortungsbereich festlegen, bei denen aus wichtigen dienstlichen oder öffentlichen Interesse die gleitende Dienstzeit nicht zur Anwendung gelangt. Mit dem zuständigen Dienststellenausschuss ist das Einvernehmen herzustellen.

Die gleitende Dienstzeit ist jene Form der Dienstzeit, bei der der Bedienstete den Beginn und das Ende seiner täglichen Dienstzeit innerhalb festgesetzter Grenzen (Gleitzeit) selbst bestimmen kann und während der Dienstzeit (Blockzeit) jedenfalls Dienst zu versehen hat.

Interessanter Punkt im VBl. I Nr. 44/2010
Der Dienstnehmer bekommt damit die Möglichkeit die Erfüllung seiner Dienstpflicht seinem persönlichen Lebensrhythmus anzupassen, ohne dass seine regelmäßige Wochendienstzeit verkürzt wird.

Der Bedienstete ist berechtig, täglich selbst zu bestimmen, wann er seinen Dienst zwischen 06.00 und 09.00 Uhr beginnt und wann er seinen Dienst zwischen 14.00 und 19.00 Uhr beendet.
Aus dieser Regelung ergibt sich eine Anwesenheitspflicht des Bediensteten in der Blockzeit von 09.00 bis 14.00 Uhr.

Ausnahme:
Die Arbeitsfähigkeit der Kommanden und Dienststellen ist während der Dienstzeit gem. Normdienstplan in allen Bereichen sicherzustellen, dies bedeutet das die Normdienstzeit im Bereich der 7.Jägerbrigade von Mo bis Do 07.30 bis 15.45 Uhr und Fr 0730 bis 15.30 Uhr festgelegt wurde. Um dies sicher zu stellen sind die Kommandanten/Dienststellenleiter berechtigt, die gleitende Dienstzeit für einzelne Funktionen/Personen Innerhalb der Organisationseinrichtungen (auch wechselweise) fallweise befristet auf dienstliche Erfordernisse anzupassen.

Beispiel:
Diese Dienstzeit gem. Normdienstplan besagt, dass der zuständige Kommandant/Dienststellenleiter festlegt, wie viel Personal z.b. bei einem Zug, NUO, Kompanie oder Abteilung anwesend zu sein hat, der Rest könnte „Gleiten“.

Aus der von jedem Bediensteten zu führenden Zeitkarte ergibt sich, ob er zum Monatsende ein Zeitguthaben oder eine Zeitschuld hat. Zeitguthaben oder auch Zeitschulden im Ausmaß bis zu zwanzig Stunden dürfen in den nächsten Kalendermonat mitgenommen werden. Bei Zeitguthaben, die 20 Stunden überschreiten, verfällt grundsätzlich der die 20 Stunden überschreitende Zeitanteil.

Ausnahmen:
Bei vorliegen dienstlicher oder gerechtfertigter persönlicher Gründe (zB Verhinderung des Abbaus eines Zeitguthabens bzw. einer Zeitschuld durch Krankheit) kann auch ein höheres Ausmaß in den nächsten Kalendermonat mitgenommen werden.

Bei einer ganztägig gerechtfertigten Abwesenheit zählt die im Normdienstplan für diesen Tag festgelegte Dienstzeit als fiktive Dienstzeit. In diesem Fall ist für den betreffenden Tag der Grund der Abwesenheit (zB Krankheit, Erholungsurlaub, Sonderurlaub, Zeitausgleich, Pflegefreistellung, Seminar, Kurs) in die Zeitkarte zu vermerken.


Begriffe:

Blockzeit
= jener Teil der täglichen Dienstzeit, über die der Dienstnehmer nicht frei verfügen kann.

Gleitzeit = jener Zeit, die vor und nach der Blockzeit liegt und in deren Rahmen der Dienstnehmer Beginn und Ende seiner täglichen Dienstzeit selbst bestimmen kann.

Rahmenzeit = Summe von Block- und Gleitzeit

Sollzeit = Mo- Do 08.15 Stunden, Fr 08.00 Stunden

Istzeit = jene Dienstzeit, die der Dienstnehmer in einem bestimmten Abrechnungszeitraum tatsächlich geleistet hat.

Normdienstzeit = im Bereich der 7.Jägerbrigade von Mo bis Do 07.30 bis 15.45 Uhr und Fr 0730 bis 15.30 Uhr festgelegt


Wichtig:
Überstunden stehen in keinem Zusammenhang mit dem Zeitguthaben oder der Zeitschuld. Überstunden können nur außerhalb der Normdienstzeit sprich des Normdienstplanes liegen.
Sie sind nicht in der Zeitkarte zu erfassen.

Führung der Zeitkarte:
Unwahre Angaben in der Zeitkarte und Nichteinhalten der vorgeschriebenen Dienstzeit sind Dienstpflichtverletzungen und werden disziplinär geahndet. Da es auch gegen strafgesetzliche Bestimmungen verstößt, kann es eine allfällige Anzeige an die StA zur Folge haben.

Schlussbemerkung:
Die den Bediensteten eingeräumte Freizügigkeit, Beginn und Ende der täglichen Dienstzeit weitgehend selbst wählen zu können, setzt ein hohes Verantwortungsbewusstsein jedes Bediensteten voraus und ist nur auf Basis gegenseitigen Vertrauens möglich. Es muss das Bestreben eines jeden Bediensteten sein, die Erfüllung der dienstlichen Erfordernisse jederzeit zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird auf die den Vorgesetzten übertragene Dienstaufsichtspflicht hingewiesen.
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Die Einführung der Gleitzeit ist wie gesagt mit 01 04 2010 etwas überhastet eingeführt worden, es gibt sicherlich noch einige Unklarheiten und Unsicherheiten jedoch sind viele Sorgen und Befürchtungen unbegründet, dies möchte ich so weit wie möglich durch häufig gestellte Fragen an mich beantworten.

SCOTY

oft gestellte Fragen

Muss ich Gleitzeit in Anspruch nehmen oder kann ich wie bisher meinen Dienst versehen.
Wer bestimmt ob ich in der Gleitzeit "Gleiten" kann bzw. darf
Gibt es Ausnahmen, oder kann ich immer von 06.00 - 09.00 Uhr "Gleiten"
Muss man immer in der Normdienstzeit von 07.30 bis 15.45 Uhr anwesend sein?
Kann ich ein Plus oder auch Minus beim "Gleiten" erreichen
Ich habe mehr als zwanzig Plusstunden auf meiner Zeitkarten, verfallen diese?
Ich befinde mich auf Urlaub oder im Krankenstand, wie trage ich das in die Zeitkarte ein?
Was bedeutet Blockzeit?
Was bedeutet Gleitzeit?
Was bedeutet die Rahmenzeit?
Was ist die Sollzeit?
Was bedeutet die Normdienstzeit?
Werden Überstunden (MDL) in die Zeitkarte eingetragen?
Ich habe gehört der Fahrtkostenzuschuss (FKZ) wird aufgrund Einführung der Gleitzeit neu berechnet?
Ich habe gehört die Pendlerpauschale wird aufgrund Einführung der Gleitzeit neu berechnet?
Wo beginnt der Dienstbeginn bzw. wo ist das Dienstende?
Wie ist das nun mit einem Arztbesuch bzw. Behördenweg - muss ich nun mein Zeitguthaben dafür abbuchen?

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