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Neuberechnung Vorrückungsstichtag

Urteil des Europäischen Gerichtshofes;
Musterantrag auf Anrechnung von Zeiten vor dem 18. Lebensjahr zwecks Nichteintreten der Verjährung.


Im Vertragsbedienstetengesetz (VBG) ist die Berechnung des Vorrückungsstichtages so geregelt, dass Zeiten vor dem 18. Lebensjahr nicht berücksichtigt werden. Diese Regelung wurde angefochten und nunmehr durch den Europäischen Gerichtshof als nicht dem EU-Recht entsprechend erkannt.

Im BDG ist aber die selbe Regelung getroffen und wäre mit der Entscheidung des EUGH daher ebenfalls zu ändern.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD)/ Bundesheergewerkschaft rät daher allen Bediensteten, jedenfalls eine Neuberechnung des Vorrückungsstichtages auf Grund der Entscheidung des EUGH zu beantragen, um eventuelle Benachteiligungen zu vermeiden bzw. damit kein Verlust allfälliger Ansprüche eintritt.

Die Rechtsabteilung der GÖD hat ein Formular entworfen, welches bei der UOG-Kärnten als download zu Verfügung steht.

Konkret geht es um Zeiten zwischen Ende der Schulpflicht und dem vollendeten 18. Lebensjahr (Mittelschule, Lehre etc.), die bisher für fast alle bei der Berechnung des Vorrückungsstichtages nicht berücksichtigt worden sind. Damit ist unter Umständen eine Verbesserung der besoldungsmäßigen Einstufung möglich - wenn der Arbeitgeber will oder wenn auch für die Beamten ein entsprechendes EUGH-Urteil erfochten wird.

Antrag zum downloaden [21 KB]

EUGH-Urteil [73 KB]
EUGH-Urteil (Beilage) [726 KB]

[SCOTY]

Beamtenbezüge als Damoklesschwert (die Presse)

16.05.2010 | 18:23 | KARL ETTINGER (Die Presse)
Ein EuGH-Urteil bringt die Regierung in Bedrängnis. Durch die Anrechnung sogenannter Vordienstzeiten bei Beamten droht eine Millionenbelastung. Die knifflige Suche nach einer günstigen Lösung läuft.
Als ob die Bundesregierung mit den Turbulenzen um den Euro nicht schon genug um die Ohren hätte: Vor der Erstellung des Budgets 2011 ist die Koalition an einer anderen Flanke zusehends in Bedrängnis geraten. Es geht um die Bezüge der Beamten, und zwar, wie der „Presse“ im Beamtenressort und von Gewerkschaftern bestätigt wird, um die Anrechnung sogenannter Vordienstzeiten. Deswegen drohen Mehrbelastungen, über deren Höhe die Einschätzungen allerdings weit auseinandergehen – zwischen einem zweistelligen Millionenbetrag und einer budgetär kaum verkraftbaren Gesamtsumme jenseits der Milliarden-Euro-Grenze.
Fest steht: Die Regierung hat noch vor dem Start der Gehaltsrunde für den öffentlichen Dienst im Herbst ein zusätzliches Problem am Hals. Dabei gab es erst in der Vorwoche neue Drohgebärden der Beamtengewerkschaft wegen der vorgesehenen „undifferenzierten“ Personaleinsparungen in den Ressorts von knapp 3000 Posten bis 2014......

....laden Sie hier den vollständigen Bericht herunter:
Originalbericht die Presse vom 17.05.2010 [20 KB]

[SCOTY]

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